Die europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (EU-OSHA) definiert Rehabilitation als einen Prozess, durch den Personen ihr ideales Funktionsniveau in Bezug auf Körper, Sinne, Intellekt, Psyche und Sozialleben erreichen und beibehalten sollen.
Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Berufspsychologe mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 203 Strafgesetzbuch)